Erklärungen zur Sichtung
Warum eine Erklärung?
Vor einer Sichtung oder Prüfung tauchen für die Übungsleiteranwärter viele Fragen auf: was wird erwartet, was wollen die Prüfer sehen, worauf wird Wert gelegt, was ist der Sinn der einzelnen Prüfungen, was muss das Pferd können, welche Ausrüstung wird gefordert, wie wird mit den unterschiedlichen Reitweisen umgegangen, wie wird bewertet, etc. und wann ist eine Prüfung bestanden und wann nicht?
Sinn und Zweck des Handouts ist es den Prüfungsteilnehmern Sicherheit zu geben, vor Enttäuschungen zu schützen und falschen Erwartungen entgegnen zu treten.
Am Ende des Handouts haben wir einige Fragen von Sichtungsteilnehmern gesammelt und beantwortet (FAQ), die für alle Sichtungen gelten.
Sinn und Zweck der Sichtung
Die Sichtung dient der Erfassung des Ausbildungstandes in den Einzeldisziplinen:
Bodenarbeit, Longieren, Reiten und einem Kurzvortrag.
Der Teilnehmer erhält von den Prüfern eine ausführliche Beurteilung zur eigenen Standortbestimmung.
Um am Übungsleiterlehrgang erfolgreich teilnehmen zu können wird das reiterliche Niveau eines fortgeschrittenen Reiters mit fundierten Kenntnissen in der Pferdekunde erwartet. Im Lehrgang liegt der Schwerpunkt auf dem Vermitteln von Wissen und Fertigkeiten. Das bedeutet, dass das Wissen im Umgang mit dem Pferd und die Fertigkeiten im Reiten vorausgesetzt werden müssen. Hierzu gehören gute Kenntnisse in der Reitlehre zu Sitz, Hilfengebung und der Ausbildungsskala des Pferdes.
Bewertung
Die Einzelprüfungen werden mit „bestanden“, „bestanden mit Auflagen“ und „nicht bestanden“ bewertet. Zusammengefasst wird die Teilnahme am Lehrgang „empfohlen“, „mit Auflagen empfohlen“ und „nicht empfohlen“ ausgegeben.
Werden Auflagen erteilt, muss der Übungsleiteranwärter bis zur Prüfungsanmeldung oder einem Lehrgangsteil die Defizite aufgeholt haben. Die Auflagen sollen sicher stellen, dass der Ausbildungsstand den Anforderungen der Abschlussprüfung genügt. Es ist zu beachten, dass der geforderte
Ausbildungsstand Voraussetzung ist, damit die Inhalte des Lehrgangs vermittelt werden können. Der Lehrgang selbst bietet keine Möglichkeit die Defizite aufzuholen. Hierzu können zusätzliche Lehrgänge, oder auch die Teilnahme an der Praktikumswoche in Rücksprache mit der Lehrgangsleitung vereinbart werden.
Das primäre Ziel der Sichtung und evtl. erteilter Auflagen ist es nicht die Teilnahme am Lehrgang zu erschweren, sondern sicher zu stellen, dass die hohen zeitlichen und finanziellen Investitionen am Ende auch zum Erfolg und damit zu einer bestandenen Abschlussprüfung führen.
Bodenarbeit
Dieser Sichtungssteil befasst sich im Schwerpunkt mit Pferdeausbildung. Hier soll gezeigt werden, wie mit dem Pferd „gearbeitet“ wird. Es geht dabei nicht um das bloße Überwinden der Hindernisse, sondern darum, dass das Pferd dabei lernt: Durchlässigkeit, Gehorsam, ein besseres Körpergefühl etc. Voraussetzung ist, dass sich das Pferd auf den Ausbilder konzentriert. Bewertet wird wie die Führperson mit Körpersprache, Position zum Pferd, Stimme, Gerte und Führstrick mit dem Pferd kommuniziert und auf das Verhalten des Pferdes reagiert. Neben dem Führen auf geraden und gebogenen Linien in Schritt und Trab können auch die aus Trailaufgaben bekannten Hindernissen, wie Labyrinth, Rückwärts- oder Seitwärtstreten, Wendungen um die Vor- und Hinterhand, über Stangen oder Planen treten, Steigstufe etc. nach Vorgabe der Prüfer verlangt werden. Die Aufgaben können vom Gesichteten dem Ausbildungsstand des Pferdes angepasst werden. Auch das Antreten und die Aktivierung der Hinterhand werden bewertet. Die Pferde werden mit Halfter und Führstrick gearbeitet.
Longieren
Bei der Longieraufgabe geht es darum das Pferd in allen drei Grundgangarten auf beiden Händen vorzustellen, mit dem Zweck einen Reitschüler dabei unterrichten zu können. In der Prüfungssituation wird jedoch ohne Reitschüler longiert. Der Longenführer beherrscht sein Handwerkszeug sicher, um sich dabei auf das Pferd und seinen Schüler konzentrieren zu können. Er wirkt mit Longe, Peitsche, Stimme und Körperhaltung so auf das Pferd ein, dass dies im gleichmäßigem Tempo und Abstand geht, und die Übergänge zwischen den Gangarten sicher ausführt. Die Ausrüstung muss zweckdienlich mit ausreichender Einwirkungsmöglichkeit und für das Pferd angenehm zu tragen sein. Bewährt haben sich Kappzaum oder Trense mit Sperrhalfter. Werden Ausbinder verwendet sind diese dem Ausbildungsstand und Gangart des Pferdes gemäß einzustellen. Es wird kein bestimmtes Longiersystem, oder eine vorgegebene Peitschen- oder Longenhaltung verlangt. Sicherheit, gute Einwirkungsmöglichkeit, Zweckmäßigkeit und pferdegerechter Umgang sind von Bedeutung.
Reiten
Die Reitaufgabe besteht aus den in der ARPO vorgegebenen Lektionen: (Siehe hierzu die Durchführungsrichtlinen zu den Reitprüfungen I bis III und den Zusatzelementen für Übungsleiter). Meist wird vom Prüfergremium eine Reitaufgabe vorgegeben, die dann vorher bekannt gegeben wird. Es ist unbedingt empfehlenswert die Aufgabe auswendig zu lernen, um sich in der Prüfungssituation voll und ganz auf sich und das Pferd konzentrieren zu können. Die Einhaltung der Aufgabe wird nicht bewertet, so können z.B. missglückte Elemente wiederholt, oder Entspannungsphasen eingebaut werden.
Die Reitweise in der geritten wird, ist offen, dementsprechend kann die Anlehnung am Zügel und Beizäumung gewählt werden. Es sind alle pferdegerechten Zäumungen zugelassen. Die Zügelführung ist dem anzupassen.
Grundlage ist der unabhängige Sitz mit gefestigtem Gleichgewicht. Vom Übungsleiter wird erwartet, dass er alle Gangarten ausgesessen reiten kann und dabei synchron zum Pferd in der Bewegung bleibt. Der Sprung dient unter anderem auch zur Überprüfung des Reiten im Entlastungssitz. Die Bügellänge kann hierzu angepasst werden.
Der Ausbildungsstand des Pferdes spielt eine untergeordnete Rolle, da die Leistung des Reiters geprüft wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das Pferd die geforderten Lektionen beherrscht. Bewertet wird auch, wie sich der Reiter auf den Ausbildungsstand des Pferdes einstellt, eine Überforderung wird negativ bewertet, Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen werden positiv angemerkt. Reiter und Pferd geben einen harmonischen Gesamteindruck mit willig gehendem Pferd ab. Unter dieser Maßgabe wird, falls benutzt, auch der Einsatz von Gerte und Sporen bewertet.
Am Ende der Reitaufgabe erhält der Prüfling die Aufgabe an einer vom Prüfergremium vorgegebenen Lektion die einzelnen Hilfen: Sitz, Gewicht, Schenkel, Zügel einschließlich deren Wirkung auf das Pferd explizit zu erläutern. Hiermit werden die Kenntnisse in der Reitlehre überprüft.
Kurzvortrag
In diesem Prüfungsteil werden die theoretischen Kenntnisse in der Pferdekunde durch ein 5- 10 minütiges Referat zu einem vorgegebenen Thema erfasst. Zudem erhält das Prüfergremium einen Eindruck wie sich der Teilnehmer vor einer Gruppe von Zuhörern präsentieren und artikulieren kann.
Noch ein paar Tipps aus der Erfahrung vorangegangener Prüfungen:
Eine gute Vorbereitung ist das Wichtigste. In einer Prüfungssituation ist die Leistung die man gewöhnt ist, durch Aufregung, fremde Umgebung etc. nur bis max. 80% abrufbar. Was zu Hause nur halbwegs klappt wird in der Prüfung höchstwahrscheinlich nicht mehr gelingen.
Sicherheit in dem was einen erwartet mach cool. Der Lehrgang und die Prüfung richtet sich nach ARPO der VFD. Diese kann im aktuellen Stand über die Internetseite www.VFDnet.de als pdf-Datei als Vorinformation heruntergeladen werden.
Wohlfühlen ist das beste Mittel gegen Stress für Pferd und Mensch. Wer am Tag vorher anreist kann sich in Ruhe akklimatisieren.
Das Prüfungs- und Lehrgangsteam wünscht viel Erfolg.
Hier beispielhaft noch einige Fragen von früheren Sichtungsteilnehmern und unsere Antworten darauf:
FAQ
Frage:
Den Fall gesetzt, das es einfach nicht möglich wäre wegen zu schlechten Wetterverhältnissen am Tag der Sichtung mit dem eigenem Pferd anzureisen. Bestünde eine Alternative mit einem Leihpferd an der Sichtung teilnehmen zu können?
Antwort:
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die dem widerspricht. Wenn ein Leihpferd auf der Sichtungsanlage zur Verfügung steht, egal ob von der Anlage oder von einem anderen Teilnehmer, kann dieses verwendet werden.
Frage:
Kann ich mit zwei Pferden kommen und mit dem einen an der Bodenarbeit und dem Longieren und mit dem anderen am Reiten teilnehmen?
Antwort:
Es gibt keine Vorschrift, die verhindert, dass in den einzelnen Teilen der Sichtung unterschiedliche Pferde verwendet werden dürfen.
Frage:
Was passiert, wenn man bei der Sichtung durchfällt?
Antwort:
Ein „Durchfallen“ in dem Sinne ist nicht möglich. Wenn die festgestellten Lücken in Deiner Qualifikation so umfangreich sind, dass man davon ausgehen muss, dass Du die Prüfung am Ende des Lehrgangs nicht schaffen kannst, wird man Dir eben „keine Empfehlung“ der Teilnahme aussprechen. Der Sichter kann dir auch Auflagen machen, die Du erfüllen musst. Alternativ kannst Du die Teilnahme am Lehrgang erst einmal verschieben.
Über die Sichtung wird ein Protokoll erstellt, daß aufbewahrt wird und bei einer späteren Sichtungsteilnahme oder auch in der Prüfung wieder hervorgeholt wird. Dadurch können die Prüfer ggf. eine positive Entwicklung (an)erkennen.
Frage:
Wie oft kann ich an einer Sichtung teilnehmen?
Antwort:
Du kannst eine Sichtung so oft wiederholen wie Du möchtest, was natürlich nur Sinn macht, wenn Du Dich zwischendurch weiterbildest.
Frage:
Der Sprung macht mir Sorgen, da mein Isländer noch nie gesprungen ist und der Andalusier daraus eine Kapriole macht. Kann man nicht stattdessen einen Trail reiten?
Antwort:
Die Stange beim Sprung liegt einfach auf der untersten Stufe – ein Cavaletti sozusagen. Es sind daher meistens nicht mal 60cm. Das ist nur ein Gehorsamssprung. Wenn das Pferd nicht springt, oder man zur Not zweimal dran vorbei reitet, fällt man deshalb nicht gleich durch die Sichtung. Aber die Peinlichkeit kann man sich doch sparen. Einfach heran traben und darüber hüpfen – geht mit jedem Pferd.
Eine echte Befreiung ist nur mit Attest möglich (in der Prüfung sowieso).
Und bitte nicht mit Hebelgebissen springen. Das Gebiss darf aber vor dem Sprung getauscht werden.
Frage:
In einem Sichtungsbeispiel wird das Schrittreiten einhändig verlangt? Auch wenn man klassisch reitet und nicht Western? (Obwohl beim Westernreiten ja auch erst bei Kandare die einhändige Zügelführung verlangt wird…)
Antwort:
Ein Geländereiter oder Rittführer muss keine Dressurkunstwerke vollbringen, aber er muss in der Lage sein eine Karte in einer Hand zu halten, ein Tor aufzumachen, einen Ast beiseite zu schieben, einem Mitreiter zu helfen, oder ein Handpferd mitzunehmen, oder, oder, oder! Da spielt doch die Reitweise keine Rolle. Ich muss in der Lage sein, mein Pferd wenigstens im Schritt einhändig zu lenken. Mehr wird nicht verlangt. Anlegen des äußeren Zügels an den Hals, in die Richtung schauen in die ich reiten will, vielleicht mit leichter Schulterdrehung dorthin und um die Ecke geht die Luzi! Das ist mit keinem Pferd der Welt ein Problem, wenn es ein wenig kooperativ ist und dem Schenkel weicht. Wenn das Pferd sich dabei nicht gerade super biegt, ist das nicht so schlimm. Wenn man die Zügel in die waagerecht gehaltene, geschlossene Faust nimmt, ist es auch kein Problem ein bisschen zu fuddeln und am inneren Zügel ein bisschen zu zuppeln. Das funktioniert natürlich nicht, wenn ich beidhändig reitend mit 15 kg am inneren Zügel ziehen muss, damit das Pferd sich stellt und biegt. Dann ist aber grundsätzlich was falsch gelaufen, das nichts mit der Reitweise zu tun hat.
Wird das Pferd mit einem Hebelgebiss geritten (Kandarre, mech. Hackamore) MUSS alles einhändig geritten werden. Mein Rat - ganz normales Bit oder Wassertrense rein, fertig.
Frage:
Wenn ich die Sichtung mitmache und eine Empfehlung bekomme, dann aber nicht am Lehrgang teilnehmen kann, muss ich die Sichtung dann beim nächsten Lehrgang wiederholen?
Antwort:
Nein! Ist die Empfehlung in einer Sichtung erst einmal ausgesprochen, gilt sie für immer und bundesweit für alle Lehrgänge. Du kannst dann theoretisch auch noch in 10 Jahren noch an einem Übungsleiterlehrgang teilnehmen.
Teilnahmeart:
Pflicht für Alle
Kosten:
200,- Euro
Soweit bei der Sichtung eine Empfehlung ausgesprochen wurde, bekommt Ihr ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Ihr an allen VFD Übungsleiterkursen teilnehmen könnt.
Einige Wochen später beginnt der eigentliche Lehrgang mit dem Kurs "Didaktik".
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