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Der VFD Geländereiter

Der Kurs geht über zwei Wochenenden und endet mit der Prüfung zum VFD Geländereiter.

Dazu werden die Kenntnisse der Pferdekunde (Basispass) und das Absolvieren der VFD-Reitprüfung II verlangt.
Bei Teilnehmern, die diese Vorkenntnisse nicht besitzen, kann der Geländereiter-Lehrgang im hier festgelegten Umfang eventuell nicht ausreichen.

Nähere Informationen dazu finden Sie Downloadbereich.

Definition:

Der Geländereiter soll in der Lage sein, selbständig, alleine oder in einer Reitergruppe, im Gelände einen Tagesritt zu unternehmen.

Der Kurs ist auf zwei Wochenenden ausgelegt. Das erste Wochenende findet im Seminarraum statt und behandelt die theoretischen Themen. Dazu brauchen Sie kein Pferd mitzubringen.

Prüflinge, die keinen Nachweis einer Prüfung der Pferdekunde vorlegen können, bekommen nach dem Kurs 30 Fragen aus diesem Themenbereich vorgelegt. Sie haben für die Beantwortung 1 Stunde Zeit. Für das Bestehen der Prüfung "Pferdekunde" müssen 60% der Fragen richtig beantwortet sein.

Am zweiten Wochenende wird Samstags mit Pferd in der Praxis geübt. Es findet mindestens ein Ausritt statt, auf dem die Prüfungsrelevanten Schwerpunkte geübt werden.
Sonntags findet dann die Prüfung zum Geländereiter statt. Durchgeführt von einem nicht an der Ausbildung beteiligten VFD Prüfer. 

Teilnehmer: Die Teilnehmerzahl ist am Theoretischen Wochenende nach oben nicht begrenzt. Sind mehr als 10 Teilnehmer im Kurs, werden in der Praxis Gruppen gebildet. Der Kurs findet ab 6 Teilnehmer statt.

Die VFD Reitprüfung (RP) II

 

Die Reitprüfung II wird bei der Prüfung des VFD Geländereiters verlangt.
Sie beinhaltet die Elemente der Reitprüfung I zuzüglich:

Führen: im Trab neben dem Pferd, im Schritt auch vor dem Pferd, ggf. um und über Hindernisse sowie durch eine Engstelle

Stand: Rückwärtsrichten; Wendung um die Vorhand (180°) nach beiden Seiten.

Schritt: Ecke kehrt; Schlangenlinie mit vier Bögen.

Trab: durch die Bahn wechseln, Volte; Trabverstärkung

Galopp: Ganze Bahn; Zirkel; Angaloppieren und Durchparieren zum Trab an einem bestimmten Teil der Bahn.

Hindernis: in Schritt oder Trab, ca. 30 cm; Trab über 4 am Boden liegende parallele Stangen Für alle Reitprüfungen gilt:

 

Zur Entspannung für Pferd und Reiter sind ausreichend Schrittreprisen mit hingegebenen Zügel in die Aufgaben einzubauen. Blanke Kandaren und gebisslose Zäumungen mit Hebelwirkung werden generell einhändig geritten, gebrochene Gebisse werden überwiegend beidhändig geritten. Ausnahmen regelt der Prüfer. In allen Juniorprüfungen sind Kandaren und gebisslose Zäumungen mit Hebelwirkung generell nicht einzusetzen. Auf die korrekte Zügelhaltung ist zu achten. Die besonderen Anforderungen von Gangpferden sind in den Prüfungen in Bezug auf Trab und Überwinden von Hindernissen zu berücksichtigen. Die praktische Bewertung richtet sich in erster Linie nach den in den „VFDLeitsätzen zum Umgang mit dem Pferd“ geforderten Harmonie.



O Pica Pau


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09.11.2011 23:01

Bild Bericht

Maggies erster Wanderritt, oder was ein Wanderreitpferd alles können muss. Bericht mit Bildern...